Warum sind Testamentsvollstrecker wichtig?

Interview mit Roland Berger – Der Unternehmer spricht exclusiv über sein Testament und sein Erbe.

Warum informiere ich schon zu Lebzeiten meine Erben über den Inhalt meines Testaments? Wozu der Einsatz von drei Testamentsvollstreckern? Brauche ich den Rat von Anwälten, Steuerberatern…?

Geführt wurde das Interview von Heide Neukirchen am 7. Mai 2019:  testamentprofi.de

Der Unternehmensberater Roland Berger gründete 1967 als Dreißigjähriger die Consultingfirma, die seinen Namen trägt und unter seiner Leitung eine internationale Erfolgsgeschichte wurde.

Neukirchen: Sie hatten ihre beiden Söhne aufgefordert, einen Beruf zu ergreifen und damit Geld zu verdienen. Das Erbe sollte für sie nur ein Zubrot sein. Hat sich diese Vorgabe als richtig erwiesen?

Berger: Daran ist nichts falsch. Einen Beruf sollte jeder, der dazu in der Lage ist, erlernen und ausüben. Ich achte zwar in meinem Testament darauf, dass meine Erben und Vermächtnisnehmer etwas Startkapital und ein gutes laufendes Einkommen haben. Wenn sie eine Yacht kaufen wollen oder Ferrari fahren, müssen sie das Geld für solche Ausgaben allerdings selber verdienen. Selbstverständlich ist meine Frau besonders abgesichert.

Neukirchen: Mit einem Teil Ihres Vermögens haben Sie 2008 die „Roland Berger Stiftung“ gegründet. Das Kapital, das der Stiftung heute zur Verfügung steht, sind beachtliche 60 Millionen Euro, die testamentarisch auf 100 bis 150 Mio Euro erhöht werden sollen.

Berger: You learn, you earn and you return, sagt der Amerikaner. An die Verpflichtung, der Gesellschaft etwas zurück zu geben, halte ich mich aus langjähriger Überzeugung.

Neukirchen: Eine Stiftung entsteht nicht an einem Tag. Das ist ein komplizierter rechtlicher und inhaltlicher Vorgang. Zwischen ersten Überlegungen und der Realisierung im März 2008 liegen einige Jahre. Wann haben Sie begonnen, sich Gedanken zum Thema erben/vererben zu machen?

Berger: Vermögen entsteht nicht aus dem Nichts. Ich bin in bürgerlichen Verhältnissen ohne Erbschaft aufgewachsen. Als Jahrgang 1937 gehöre ich der Kriegs- und Nachkriegsgeneration an und habe viel gearbeitet. Der Gedanke, mich obendrein um die Zukunft meines wachsenden Vermögens kümmern zu müssen, hat sich im Laufe der Zeit entwickelt. Mein erstes Testament entstand vor dreißig Jahren.

Neukirchen: Da waren sie ungefähr fünfzig.

Berger: Der Zeitpunkt war keineswegs zu früh. Es gibt immer wieder tragische Fälle, mit denen man nicht rechnet. Denken Sie etwa an das Unglück des Chefs der Unternehmensgruppe Tengelmann, der seit einem Gebirgsausflug in der Schweiz im April 2018 vermisst wird.

Neukirchen: Erbrechtsprofis raten, den Letzten Willen alle zehn Jahre zu aktualisieren. Haben Sie sich an diesen Rat gehalten?

Berger: Alle zehn Jahre? Häufiger ist besser. Ich bin gerade wieder dabei, mein Testament zu aktualisieren. Das politische und gesellschaftliche Umfeld ändert sich, das Vermögen ändert sich, die Erben ändern sich und man selbst ändert sich. Mit zunehmendem Alter gewinnt man Erfahrung in sehr menschlichen Themen hinzu. Ich weiß heute viel über die Flüchtigkeit von Vermögen. Man sollte in seinen Festlegungen möglichst flexibel bleiben und nicht zu sehr ins Detail gehen.

Neukirchen: Können Sie konkreter werden?

Berger: Die großen Fragen kann man nicht seriös beantworten. Weiß ich heute, was aus meinen Enkeln wird? Nein. Sie bekommen eine gute Erziehung und Ausbildung, aber zu welchen Persönlichkeiten sie als Erwachsene heranreifen, wird sich erst später zeigen. Ihr Erbe wird Ihnen mit dem Erreichen eines festgelegten, nicht zu jungen Lebensjahrs übergeben. So lautet meine Verfügung. Wie sie schließlich damit umgehen, kann ich ihnen zwar testamentarisch ans Herz legen aber letztlich nicht vorhersehen.

Bei Kapitalgesellschaften, also Unternehmensgruppen wie Haniel oder Henkel, ist das Vorgehen selbstverständlich ein anderes. In einer Satzung muss der Erbgang über Generationen hinweg festgelegt werden. Also zum Beispiel: Wer ist berechtigt, Anteile zu erben? Unter welchen Bedingungen können Anteile an andere Familiengesellschafter oder an Dritte verkauft werden usw.

Neukirchen: Ist es klug, mit den eigenen Erben die Verfügungen im Testament vorab zu besprechen?

Berger: Man sollte vor ihnen keine Geheimnisse haben. Wenn im Testament für die Erben überraschende Inhalte stehen, weckt das Emotionen und es entsteht sehr häufig Streit.

Den eigenen Kindern sollte man die Grundzüge der Überlegungen sogar möglichst frühzeitig kommunizieren, damit die Nachkommen einen persönlichen Bezug zu ihrem Erbe entwickeln können und auch darüber wie sie es weiterentwickeln wollen. Bei einem umfangreicheren Nachlass müssen Sie nämlich auf jeden Fall alle Mitglieder der Familie auf Ihrer Seite haben, damit sie den Pflichtteilsverzicht unterschreiben. Nur dann haben Sie Gestaltungsraum für ihr Testament.

Neukirchen: Welche Rolle übernehmen ihre Anwälte/Notare? Sind es ihre Erfüllungsgehilfen, nachdem ihre Entscheidungen gefallen sind, oder sind es Weichensteller?

Berger: Beim Abfassen eines Testaments muss ich selbst wissen, was ich will. Sobald das feststeht, beginnt die Arbeit erfahrener Anwälte, die möglichst einer größeren Kanzlei angehören und Erfahrungen in der Testamentsgestaltung als Sparingpartner haben sollten. Sie brauchen dazu verschiedene Fachleute, u.a. einen Steuerberater für steuerliche Fragen. Mit klugen Ideen kann man auch in Deutschland auf legalem Weg die Steuerlast seiner Erben mindern. An solchen renommierten Kanzleien geht kein Weg vorbei, auch wenn sie ihren Preis haben.

Neukirchen: Was gehört außerdem zur Vorbereitung eines geordneten Erbgangs?

Berger: Ein unternehmerisches Erbe muss so organisiert werden, dass man es ohne Schwierigkeiten weitergeben kann. Wir sind gerade dabei, alle Immobilien in einer Immobiliengesellschaft und meine Industriebeteiligungen in einer Beteiligungsgesellschaft zu bündeln. Wenn das geschehen ist, kann ich Anteile an diesen Gesellschaften vererben. Einzelne kleine Firmen und Beteiligungen zu übergeben, ist nicht praktikabel.

Neukirchen: Sie haben einen Testamentsvollstrecker eingesetzt.

Berger: Ich habe sogar drei Testamentsvollstrecker eingesetzt, darunter meine Frau. Jeder der beiden nicht zur Familie gehörenden Testamentsvollstrecker, der sein Amt angetreten hat, ist angehalten, unverzüglich einen Nachfolger zu benennen. Falls ihm etwas zustößt, muss so kein Nachlassgericht eingeschaltet werden.

Ich möchte die Namen meiner Testamentsvollstrecker nicht öffentlich nennen, aber sie denken in unternehmerischen Zusammenhängen. Einer von ihnen war vor seiner Pensionierung Vorstandsvorsitzender eines Dax-Konzerns. Sie kennen die Familie und sind integer und klug!

Mein Vermögen besteht ja nicht aus einem Grundstück und einem Depot. Es sind Investments in Europa, USA und China, gestreut in traditionellen Branchen wie der Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie, aber auch in kreativen Neugründungen der Medizintechnik, Biotechnologie oder Informatik, Internetanwendungen und Künstlichen Intelligenz. Ein solches Portfolio muss professionell gestaltet und gemanaged werden.

Nicht wegzudiskutieren ist, dass Testamentsvollstrecker die Rechte der Erben einschränken. Deswegen wurden sie ja berufen. Die Gründe sollte man den Erben erklären.

Neukirchen: Und wer kontrolliert ihre Testamentsvollstrecker?

Berger: Ich habe eine Testamentsvollstreckeranordnung aufgesetzt. Darin sind meine Anliegen an die Erben und  die Rechte und Pflichten der Testamentsvollstrecker präzise formuliert. An dieser Messlatte können meine Erben deren Tun und Lassen nachvollziehen und umgekehrt.

Neukirchen: Wie halten sie es mit der Erbschaftssteuer?

Berger: Der größte Erbe ist das Finanzamt, das darf man nicht vergessen. Wenn Sie sterben, muss die Erbschaftssteuer zügig bezahlt werden. Es gibt die Möglichkeit, Erbschaftssteuer in Raten zu überweisen, aber das durchzubringen ist nicht leicht. Sie müssen also vorsorgen. Stichwort Liquidität. Ich habe ein Family Office mit drei Leuten. Ihre wichtigste unter vielen wichtigen Aufgaben ist es, alle sechs Monate nachzuprüfen, ob die Liquidität ausreicht, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Das sind in meinem Fall immer 30 Prozent.

Neukirchen: Sie vererben eine wertvolle Kunstsammlung?

Berger: Meine Frau und ich haben sehr jung angefangen, Kunst zu sammeln. Einige Werke sind im Wert stark gestiegen. Diese Skulptur von Louise Bourgeois (weist mit einer Handbewegung auf „Woman in the Shape of a Shuttle“ von 1947 neben der Sitzgruppe in seinem Büro ) habe ich für 30 000 D-Mark gekauft. Heute würde sie zwei Millionen Euro kosten. Werke von Warhol oder de Koening hängen bei uns an der Wand. Alle Bilder und Kunstgegenstände sind zum aktuellen Wert versichert, der Wert ist also transparent. Es gibt Überlegungen, die Kunst auf adäquate Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Neukirchen: Wer erbt die Rechte an der Marke Roland Berger?

Berger: Eine Unternehmensberatung ist ein people‘s business, keine Dynastie, dieses Geschäft lässt sich nicht vererben. Die Marke Roland Berger, und das ist in der Tat eine Marke, ist untrennbar verbunden mit der globalen Strategieberatung, die meinen Namen trägt und die heute rund 230 Partnern weltweit gehört. Ihr gehört die Marke Roland Berger. Ich besitze noch ungefähr drei Prozent an der Gesellschaft. Von meinen Erben werden diese Anteile nach meinem Tod eingezogen und der Gegenwert ausbezahlt.

Neukirchen: Das digitale Erbe eines Menschen wird immer wichtiger. Was haben sie dazu verfügt? Oder ist dieses Thema noch in Arbeit?

Berger: Da ich auf meinen vielen und weiten Reisen Geschäftliches wie auch Privates kommunizieren muss, gibt es viele Dinge, die vertraulich bleiben sollen. Ich habe bereits sichergestellt, dass unmittelbar nach meinem Tod alles gelöscht wird.