Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse

Was – wenn Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse in der Corona-Krise nicht ausgestellt werden können?

Kurzbeitrag von RA Eberhard Rott, Vorstandsvorsitzender der AGT e.V.

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zuge der Corona-Pandemie machen auch vor den Gerichten nicht halt. Die Nachlassgerichte haben bundesweit auf einen Notbetrieb umgestellt. Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse gehören nicht zu den Dokumenten, die in der nächsten Zeit bevorzugt ausgestellt werden. Damit fehlt dem Testamentsvollstrecker eine Möglichkeit zu seiner Legitimation. Wohl dem Nachlass, der durch vorausschauende Planung über eine passgenaue Planung Vorsorge getroffen hat.

Aber auch in anderem Zusammenhang sollten Testamentsvollstrecker jetzt besonders aufmerksam sein. Die genaue Beobachtung des Gesetzgebers ist ein Gebot der Stunde. Geplant sind zeitlich befristete Regelungen, die zwar nicht an Testamentsvollstrecker adressiert sind, ihnen bei ihrer Arbeit aber gleichwohl behilflich sein können. Die Außerkraftsetzung von Regelungen zum Verzug gehören sicherlich in erster Linie zu diesem Themenkomplex. Aber auch die in Aussicht gestellten finanziellen Hilfen, beispielsweise bei der Fortführung kleinerer Unternehmen durch Testamentsvollstrecker, seien hier exemplarisch erwähnt. Mehr denn je gilt es in dieser Zeit für die Testamentsvollstrecker, die aktuelle Entwicklung zu beobachten, und zwar nach Möglichkeit taggenau.