Rechtsprechung, Gestaltungsmöglichkeiten und Praxishinweise

Veröffentlichung: Aktuelles zur Testamentsvollstreckung – Rechtsprechung, Gestaltungsmöglichkeiten und Praxishinweise, NWB-EV 12/2020, 426 ff. und NWB-EV 1/2021, 27 ff.

Wie schon seit vielen Jahren, ist auch im Dezember 2020 ein neuer Beitrag zu Aktuellem in der Testamentsvollstreckung (Aktuelles zur Testamentsvollstreckung – Rechtsprechung, Gestaltungsmöglichkeiten und Praxishinweise – Teil 1, NWB-EV 12/20, S. 426 ff.) erschienen.

Aufgrund der Fülle an interessanter Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung im zurückliegenden Berichtszeitraum erstreckt sich der Beitrag über zwei Ausgaben (Teil 2, NWB-EV 1 /2021, S. 27 ff.). Dieses Mal wurde Fachanwalt für Erbrecht und Vorstandsvorsitzender der AGT Eberhard Rott fachlich unterstützt von Herrn Christian Vaaßen. Es ging erneut darum, aus den vergangenen Entscheidungen die richtigen Schlussfolgerungen für die praktische Arbeit des Testamentsvollstreckers zu ziehen.

Im ersten Teil ging es inhaltlich zum einen um die Frage, ob die Nichtberücksichtigung einer Anordnung, Vorempfänge zu berücksichtigen, als Pflichtverletzung angesehen werden kann. In erster Instanz wurde dies bejaht, das OLG bestätigte diese Auffassung. Auch die Autoren stimmen dem zu, bemängeln jedoch die nicht hinreichende Berücksichtigung erbrechtlicher Besonderheiten.

Dabei wird deutlich, dass ein dem § 2204 BGB entsprechendes Vorgehen eine Haftung hätte vermeiden können. Weiterhin wurden Probleme der Entlassung eines Testamentsvollstreckers behandelt. In der Entscheidung des OLG Hamburg (Beschl. v. 28.8.2019 – 2 W 66/19) werden wesentliche Themenkomplexe der Testamentsvollstreckung angesprochen. Hier wird jedoch bedauert, dass fraglich bleibt, wie mit der letztwilligen Verfügung umzugehen ist, wonach der Testamentsvollstrecker für den Fall, dass er sein Amt nicht annehmen kann oder will, das Recht erhalten hat, seinen Nachfolger zu bestimmen.

Der zweite Teil widmet sich zunächst einer Entscheidung des OLG Köln (Beschl. v. 2.12.2019 – 2 W 347/19) und der Frage, ob das Nachlassgericht bei der Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses vorgetragene Entlassungsgründe zu prüfen hat. Anders als das Gericht sind die Autoren der Auffassung, dass eine solche Prüfung erfolgen sollte, denn im Ergebnis würde eine anderweitige Entscheidung dazu führen, dass sich sowohl der Rechtsverkehr, als auch die Erben Verfügungen von Testamentsvollstreckern ausgesetzt sehen, bei denen klare Entlassungsgründe vorliege, die später zu vielfältigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Pflichtverletzungen führen.

Ferner geht es um die Frage, ob Vorstrafen eines Testamentsvollstreckers einen Entlassungsgrund darstellen. Dies wird überwiegend bejaht. Weitere wichtige Entscheidungen für Testamentsvollstrecker werden in Kurzübersicht dargestellt.