8. AGT-Fachtagung ONLINE – „Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge – in der Praxis“
Tagungsbericht von Michelle Schwarz, Jura-Praktikantin
Aufgrund der vorherrschenden Corona-Umstände fand die 8. Fachtagung der AGT am 16.04.2021 als reine Online-Veranstaltung statt und wurde erfreulicherweise von annähernd 150 Teilnehmern besucht.
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An das Grußwort des Vorsitzenden Rechtsanwalt Eberhard Rott schloss sich der stellvertretende Vorsitzende Rechtsanwalt Norbert Schönleber, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht (s.o. Foto), an und eröffnete die Reihe von Vorträgen mit dem ersten Teil der Vorstellung der aktuellen Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung.
Hierbei ging er genauer auf den Beschluss OLG München vom 16.07.2020 ein, durch welchen nun die Anforderungen an den Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung entschärft und durch eine weitere Möglichkeit erweitert wurden. Somit kann nicht allein die Vorlage eines Erbscheins diesen Nachweis bringen, sondern auch ein Testamentsvollstreckerzeugnis, das mit einem Vermerk des Nachlassgerichts über die Beendigung der Testamentsvollstreckung versehen ist. RA Schönleber verschaffte hier nicht nur Verständnis zum Verfahren, der Entscheidung selbst und dessen Bewertung, auch wurde auf Zwischenfragen, z.B. bezüglich anderer kostengünstiger Möglichkeiten zur Beendigung der Testamentsvollstreckung, eingegangen.
Den zweiten Teil des Vortrags übernahm RA Rott (s.o. Foto) und befasste sich mit dem Urteil des OLG Celle vom 25.03.2021 über die Vergütung von (vermeintlichen) Testamentsvollstreckern. Nachdem auf den Verfahrensgang ausführlich eingegangen wurde und festzustellen war, dass bei uneindeutiger Regelung über die Testamentsvollstreckung, der Testamentsvollstrecker oft unverhältnismäßig vergütet wird, konnten Tipps zur Vermeidung dieser Situation durch gezielte Merksätze und Bewertungen an die Teilnehmenden weitergetragen werden.
Nach einer ersten 15-minütigen Pause folgte der Vortrag des Rechtsanwalts Lukke Mörschner, Fachanwalt für Erbrecht (s.o. Foto), zu dem Thema „Maßnahmen beim pflichtverletzenden Testamentsvollstrecker“. Hier wurde der Fokus auf die Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des Erben sowie des Testamentsvollstreckers selbst gelegt. Aus dem breiten Kanon der vorgestellten Möglichkeiten sei hier nur auf einige hingewiesen. So sollte der Erbe mit Anschreiben an das Nachlassgericht, Banken, Grundbuchämter etc. reagieren und unter anderem die Vorlage von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen, sowie sich die Amtsannahme erklären und gerichtliche Bestätigung über die Annahme des Amtes ausstellen lassen. Dagegen könnte der Testamentsvollstrecker zum Beispiel mit einem Vollmachtswiderruf gegenüber Banken und Dritten reagieren, auf die angeordnete Testamentsvollstreckung hinweisen und Konsequenzen androhen.
Im Anschluss an eine längere Mittagspause berichtete Hans W. Hohenester, Geschäftsführer, Schwaneberger Verlag (s. Foto links), über den Umgang des Testamentsvollstreckers mit Briefmarken im Nachlass. Nachdem beispielhaft verschiedene Briefmarken und deren Besonderheiten vorgestellt wurden, wurde das Problem erläutert, wie der Testamentsvollstrecker nun wertvolle von faktisch wertlosen Marken unterscheiden kann.
Hier stellte die sogenannte Michel-Bewertung ein probates Mittel dar, denn im „Michel“ sind die meisten Marken mit wichtigen zusätzlichen Informationen aufgeführt. Weiterhin wurden die Pflichten des Testamentsvollstreckers im Umgang mit der Sammlung nach dem Tod diskutiert. Dies beinhaltet u.a. den sofortigen Schutz der Sammlung vor Diebstahl. Auch die Möglichkeiten der Versteigerung und die Verschiedenartigkeit der Auktionshäuser wurden dargestellt. Bemerkenswert erscheint, dass Briefmarken teilweise mit Spitzenwerten in erheblicher Höhe gehandelt werden.
Anschließend an eine erneute kurze Pause fuhr Mark Loreth, Geschäftsführer, Loreth & Partner – Versicherungsmakler, mit seiner Präsentation unter dem Thema „Versicherungen im Nachlass – Handlungsempfehlungen für den Testamentsvollstrecker“ fort. Nach einer kurzen Einleitung und dem Überblick über persönlich benötigte Daten, sowie Rechtliches, stellte er die verschiedenen Versicherungen im Groben vor.
Unterschieden wurde zwischen Sachversicherungen, welcher beispielsweise die Hausratsversicherung und Privathaftpflichtversicherung zuzuordnen sind, und Personenversicherungen, wie Risikolebensversicherungen oder Kapitallebens- und Rentenversicherungen. In Bezug auf jede dieser Arten wurde subsumiert, ob diese von den Erben nach dem Tod des Erblassers übernommen werden können, oder wie ansonsten vorzugehen ist. In der Diskussionsrund konnte Herr Loreth weitere wichtige Tipps und Tricks vermitteln.
Den letzten Beitrag steuerte Rechtsanwalt Christian Weiß, Fachanwalt für Insolvenzrecht (s.o. Fotos) bei. Bezüglich seines Themas „Testamentsvollstreckung und Datenschutz“ ging er auf den Datenschutz in der Kanzlei und im Nachlass ein. Neben den Hinweisen auf Datenschutzfehler wurde auf auch Hinweise bezüglich der Klärung der Datensituation im Nachlass gegeben. Schlüsselworte waren hier: Ort der Datenverwahrung, Zugriffsberechtigung, Datensicherung und Erhalt der Zugangsdaten. Konkrete Handlungsempfehlungen rundeten seinen Vortrag ab.
In einer Diskussionsrunde am Ende der Veranstaltung, die deutlich länger ausfiel, als ursprünglich geplant, griff RA Rott bis dahin noch nicht beantwortete Fragen aus dem Chat auf, die im Referenten- und Teilnehmerkreis teilweise durchaus kontrovers diskutiert wurden.
Das ganz überwiegend positive Feedback der Teilnehmer zeigte, dass mit dieser Form der Veranstaltung ein Format gefunden wurde, das ungeachtet der herrschenden Situation während des Virusgeschehens einen regen und informativen Austausch ermöglicht. Die Vortragsunterlagen wurden allen Teilnehmern zum Download zur Verfügung gestellt und stehen so auch als wertvolles Nachschlagewerk für Testamentsvollstreckungen zur Verfügung. Die Aufnahme der Unterlagen in den jährlichen Tagungsband der AGT ist geplant.
Nächster Fachtagungs-Termin in 2022 wird unter ‚Veranstaltungen‚ veröffentlicht.