AGT-Veranstaltung5. AGT-Spezialtagung – ONLINE (Änderung!)
zum Thema
„Vergütung von Testamentsvollstreckern“
am Freitag, 11.02.2022

Anmeldung ist ab sofort möglich!
Programm und Anmeldung

Die Ausübung des Testamentsvollstreckeramtes ist im Laufe der Jahrzehnte durch zunehmend komplexer werdende Familienverbände und Vermögensstrukturen anspruchsvoller, schwieriger und zeitaufwändiger geworden. Dies spiegelt sich auch in der Frage der Honorierung des Testamentsvollstreckers wider.

Viele Ansätze sind umstritten. Das Fehlen eines konkreten Regulariums birgt Konfliktpotenzial. Schon längere Zeit und aktuell vermehrt erreichen die AGT daher Anfragen rund um das Thema „Vergütung“. Auch dadurch sieht sich die AGT veranlasst, sich mit der Frage einer zeitgemäßen, angemessenen und transparenteren Testamentsvollstreckervergütung zu beschäftigen.

So ist etwa Ziel des AGT-Projektes „Die angemessene Vergütung des modernen Testamentsvollstreckers“, die bisherigen Vergütungskriterien zumindest in Teilbereichen zu modernisieren und an die neuen Entwicklungen anzupassen. Mehr dazu hier!

Darüber hinaus widmet sich die 5. AGT-Spezialtagung, online am 11. Februar 2022, umfassend dem Thema der „Testamentsvollstreckervergütung“:

Programm

  • Vorstellung der „klassischen“ Vergütungsmodelle
    Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Notar a. D., Regensburg
  • Blick über den Tellerrand – was die Testamentsvollstreckung aus der Insolvenzverwaltervergütung lernen kann
    RA Christian Weiß, FA für Insolvenzrecht, Testamentsvollstrecker (AGT), Wellensiek Rechtsanwälte, Köln
  • Die Zeitvergütung des Testamentsvollstreckers
    RA Eberhard Rott, FA für Erbrecht, FA für Steuerrecht, HÜMMERICH legal, Bonn, Vorsitzender der AGT
  • Vergütung unternehmerischer Testamentsvollstreckung
    RA Prof. Dr. Rainer Lorz, LL.M., Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart, AGT-Vorstand
  • Vergütungsmodelle testamentsvollstreckender Banken und Sparkassen
    RA Prof. Dr. Maximilian Werkmüller, LL.M., Professur für Finance und Family Office Management , legal tax solutions, Düsseldorf
  • Versteuerung der Vergütung, Auswirkung bei Erben und Betriebsausgaben
    StB Thomas Terhaag, Dipl Kfm, Duetrust Testamentsvollstreckung, Düsseldorf, AGT-Vorstand
  • Kommunikation der Vergütung mit dem Erblasser und den Erben
    StB Peter Hinrich Meier, Fliehmann und Partner mbB, Jockgrim, AGT-Vorstand
  • Die Angst des Testamentsvollstreckers vor der Rechnung
    RA Alexander Knauss, FA für Erbrecht, FA für Bank- und Kapitalmarktrecht, MEYER-KÖRING, Bonn, AGT-Vorstand
  • Wie wird die Testamentsvollstreckervergütung gerechter und für alle Beteiligten kalkulierbarer? – Streitgespräch mit allen Referenten –
    Prof. Dr. iur. Anatol Dutta, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht u. Rechtsvergleichung, Uni München: Impulsvortrag und Diskussionsleitung:

Kurzfristige Programmänderungen bleiben vorbehalten

Beiträge: AGT-Mitglieder, [Zertifizierte] Testamentsvollstrecker (AGT): € 295, Sonstige: € 395

Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (6 h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) sowie für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) und ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht. Die Spezialtagung ist beim FPSB Deutschland unter der Nummer 22-018 registriert und wird mit 6,0 CPD-Credits bewertet.

Die Online-Ausrichtung erfolgt in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg. Es wird die bewährte Software ‚GoToWebinar‘ verwendet. Voraussetzung für die Teilnahmebescheinigung ist die Beantwortung von zwei Testfragen. Weitere Informationen zum Ablauf und zur Technik folgen hier.

Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.

Änderungshinweis: Aufgrund der volatilen Pandemielage und der erwartbaren neuen Verordnungen von Bund und Ländern hat der AGT-Vorstand beschlossen, die Spezialtagung als reine Online-Veranstaltung auszurichten.