Weitläufige Änderungen im Betreuungsrecht haben Auswirkungen auf die Vorsorge- und Nachfolgeplanung sowie die Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist rechtlich äußerst komplex. So hat sie ab und an auch Berührungspunkte mit dem Betreuungsrecht oder dem Testamentsvollstrecker wird eine bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers wirkende Vorsorgevollmacht erteilt. Ab dem 1.1.2023 finden sich aufgrund einer umfassenden Reform des Betreuungsrechts zahlreiche wichtige Vorschriften an neuen Stellen im Gesetz. Die Auswirkungen dieser Reform auf die Planung der Vorsorge- und Nachlassgestaltung fasst der Aufsatz von Frau Rechtsanwältin Katharina Weiler in der NWB Erben und Vermögen, Heft Nr. 9 vom 07.09.2022, Seite 277, zusammen. Neben allgemeinen Ausführungen zu den Hintergründen und Wirkungen der Reform geht die Autorin dabei vor allem auf drei Problemkreise ein:

Im ersten Teil stellt sie Änderungen im Bereich der Vorsorgevollmacht sowie der Kontrollbetreuung dar. Hier steht als zentrale Norm für Vorsorgevollmachten nach dem neuen Recht vor allem § 1820 BGB n. F. im Vordergrund, der u. a. die Kontrollbetreuung regelt. Die völlig neue Möglichkeit der gerichtlichen Suspendierung einer Vorsorgevollmacht springt dabei sofort ins Auge.

Im zweiten Teil zeigt die Autorin auf, warum das neue Ehegattenvertretungsrecht gemäß § 1358 BGB n. F. eine Vorsorgevollmacht nicht ersetzen kann und

im dritten Teil geht sie auf den Problemkreis der öffentlichen Beglaubigungen von Vollmachten durch die Betreuungsbehörde ein. Durch eine kleine Änderung im Gesetzestext hat hier der Gesetzgeber den praktischen Nutzen einer derartigen Beglaubigung sehr eingeschränkt und zahlreiche neue Fragen aufgeworfen.

Den Beitrag von RAin Frau Katharina Weiler (Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin, Testamentsvollstreckerin (AGT)) können Sie in der Datenbank der NWB-EV bis Ende Februar 2023 in voller Länge kostenfrei abrufen. Zum Beitrag