11. AGT-Fachtagung 2024

Tagung für Testamentsvollstreckung

Wann: 07.06.2024
Wo: hybrid in Potsdam, im Dorint Hotel Sanssouci
Thema: Praxisprobleme in der Testamentsvollstreckung

Warum? Weil die Testamentsvollstreckung ein komplexes Feld ist. Weil sich viel tut. Weil es viel zu berichten gibt. Weil ein gutes Netzwerk hilfreich ist. Und weil der Austausch nicht nur wichtig ist, sondern auch Spaß macht. Am besten vor Ort!

Die im Jahr 2013 ins Leben gerufene AGT-Fachtagung verbindet Praxis und Theorie der Testamentsvollstreckung. Der Themenkatalog ist wieder so bunt gemischt, wie die Testamentsvollstreckung selbst: Der Gesetzgeber hat die Testamentsvollstreckung in nur 32 Paragrafen geregelt, folglich verwundert es nicht, dass die Rechtsprechung immer wieder neue Fragen zu klären hat. Wie aber Ansprüche des Nachlasses durchsetzen, wenn keine liquiden Mittel vorhanden sind? Das Aufspüren von Nachlässen und digitalen Werten wird uns ebenso beschäftigen, wie der Einsatz von KI und das Thema des Datenschutzes in der Testamentsvollstreckung.

>> Gerne greifen wir auch aktuelle Fragen aus dem Teilnehmerkreis auf. Bitte reichen Sie uns Ihre Fragen bis Ende Mai unter info@agt-ev.de herein. <<

Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung das Formular unter: Programm und Anmeldung.

Wir freuen uns auf Sie – live in Potsdam oder online an den Bildschirmen!

Tagungsprogramm:

  • „Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung“ (60 Min)
    RA Eberhard Rott, FA für Erbrecht, FA für Steuerrecht, ROTT.legal, Vorsitzender des AGT e.V., Bonn
  • „Möglichkeiten der Prozessfinanzierung in der Praxis des Testamentsvollstreckers.“ (30 min)
    RAin Dr. Anke Warlich, Foris AG, Bonn
  • „Aufspüren von verstecktem Bargeld im Nachlass – Einsatz eines Geldsuchhundes in der Praxis“ (30 Min)
    Claudia Nüchter, Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin, Mannheim
  • „Aktueller Stand der Leistungsfähigkeit von KI mit Praxisbeispielen“ (60 Min)
    Tom Braegelmann, LL.M., Rechtsanwalt / Attorney and Counsellor at Law (New York) Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
  • „Chancen der KI bei geschäftsmäßiger Testamentsvollstreckung.“ (30 Min)
    RA Alexander Knauss, FA für Erbrecht, FA für BKR, MEYER-KÖRING, AGT-Vorstand
  • „Digitale Daten finden und für die Testamentsvollstreckung erschließen.“ (60 Min)
    Armin und Marie-Theres Fimberger, DIGITALES ERBE FIMBERGER, München
  • „Kein Datenschutz in Nachlass-Sachen? Mitnichten! Die Verantwortlichkeit des Testamentsvollstreckers.“ (45 min)
    RA Christian Weiß, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Wellensiek Rechtsanwälte, Köln

Kurzfristige Programmänderungen bleiben vorbehalten.

Geldsuchhund

 

Mehr Informationen zu dem Geldsuchhund

finden Sie Geldsuchhund.de

 

 

Teilnehmerbeiträge (vorab): € 335 für AGT-Mitglieder, Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) / € 435 sonstige Teilnehmer

Der Teilnehmerbeitrag wird vor der Veranstaltung mit Rechnungsstellung fällig. Die darin enthaltenen Tagungsunterlagen werden allen Teilnehmern am Vortag auf einer Passwortseite bereitgestellt.

Die Veranstaltung wird als Fortbildungsveranstaltung (5,5h) anerkannt für Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) sowie für Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung DStV e.V. und ist geeignet für Fachanwälte für Erbrecht.

Die Online-Ausrichtung erfolgt in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg, traditionell unter Verwendung der beliebten Webinarsoftware „GoToWebinar“ (GTW). Denn GTW ist zuverlässig, sicher und einfach.

Die Teilnahme kann über Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset) erfolgen.
>> Wichtig ist eine stabile Internetverbindung (WLAN oder Kabel), die Sie schon jetzt über diesen Link: „die Systemanforderungen überprüfen“ testen können.

Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.