Statistiken 

AGT-Datenportal: Zahlen, Erfahrungen und Trends in der Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung galt lange Zeit als „dunkles Rechtsinstitut“ – schwer durchschaubar, rechtlich unklar und in der Praxis wenig greifbar. Mit der fortschreitenden rechtlichen Ausdifferenzierung, wachsender praktischer Relevanz und nicht zuletzt durch das Engagement erfahrener Fachleute hat sich das Bild gewandelt. Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. (AGT) trägt seit vielen Jahren dazu bei, Licht in das einstige Dunkel zu bringen.

Ein zentrales Anliegen der AGT ist es, Erkenntnisse aus der Praxis der Testamentsvollstreckung zu sammeln, zu bündeln und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die auf dieser Seite präsentierten Daten beruhen überwiegend auf Umfragen unter Testamentsvollstreckern, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der AGT befragt wurden. Zwar handelt es sich nicht um wissenschaftlich im engeren Sinne erhobene Daten, gleichwohl betrachtet die AGT sie als bedeutsam – sowohl zur Analyse gegenwärtiger Entwicklungen als auch zur Förderung einer fundierten Weiterentwicklung des Rechtsinstituts. Die nachfolgenden Grafiken bieten einen Einblick in aktuelle Tendenzen, Herausforderungen und Perspektiven aus der Praxis der Testamentsvollstreckung.

 >> Die Teilnehmerzahl an den Umfragen betrug mindestens 140, der Erhebungszeitraum lag zwischen 2024 und 2025. Die Daten sollen sukzessive weiter erhoben und ergänzt werden. <<


 

In welchem zeitlichen Abstand wünschen Sie sich eine Überarbeitung der DNotV-Empfehlungen?

 

Wie hoch schätzen Sie den durchschnittlichen Zeitaufwand für eine Abwicklungsvollstreckung ein?

Hatten Sie schon einmal Schwierigkeiten, Ihre angemessene Vergütung als Testamentsvollstrecker durchgesetzt zu erhalten?

Wie oft handeln Sie als Testamentsvollstrecker auf der Grundlage einer Vollmacht?

Wie arbeiten Sie in der Testamentsvollstreckung?


Welches Vergütungsmodell bevorzugen Sie als Testamentsvollstrecker?

Stehen Sie als Testamentsvollstrecker für ein Behindertentestament zur Verfügung?

Fortsetzung folgt!