>> Online-Anmeldungen sind für Q1/2026 geplant (Link ist noch inaktiv!) <<
Weitere Veranstaltungshinweise und Lehrgangsanbieter
1. Veranstaltungshinweise von Kooperationspartnern der AGT
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Kooperationen
2. AGT-Vortragsveranstaltungen und AGT-Infostände
Deutscher Erbrechtstag
Wie in den Vorjahren nehmen auch auf dem 20. Deutschen Erbrechtstag am 19. – 21.03.2026 sowohl AGT-Vorstände als Referenten als auch die Geschäftsstelle mit einem Info-Stand teil.
Informationen zum Programm lesen Sie auf dieser Seite
3. Veranstaltungshinweis von Drittanbietern
4. Potenzielle Lehrgangsanbieter
Hier steht Ihnen unverbindlich eine Übersicht potenzieller Lehrgangsanbieter als PDF zur Verfügung : Fortbildungsinstitute (Zur Anrechenbarkeit s.u.)
Hintergrundinformationen zu den AGT-Veranstaltungen:
Zur Anrechnung von Veranstaltungen durch die AGT (e.V.):
Nur die Veranstaltungen sind als Pflichtfortbildung gem. §5 der AGT-Zertifizierungsrichtlinien anrechenbar, die einen hinreichenden Bezug zu dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie Fortbildungscharakter aufweisen.
Beachten Sie dazu bitte:
- „Wichtige Hinweise zur Pflichtfortbildung für zertifizierte Testamentsvollstrecker der AGT“: als PDF oder unter Rezertifizierung und die
- Die Anrechnungszeiten von AGT-Veranstaltungen sind dem jeweiligen Programm der AGT-Tagung oder AGT-Workshop entnehmbar.
Stornobedingungen (gültig seit 2018)
Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.


