Veranstaltungen

Die nächsten AGT-Veranstaltungen

25.04.2025 | 6. Schweizerisch-deutscher Testamentsvollstreckertag | Luzern

Buchungsstatus: Anmeldungen sind bereits möglich
Programm/AnmeldungWeitere Informationen

16.05.2025 | 12. AGT-Fachtagung - Hybrid | Karlsruhe oder Online

Buchungsstatus: Anmeldung ist ab sofort möglich.
Programm/AnmeldungWeitere Informationen

13.06.2025 | 20. AGT-Workshop | Aying

Buchungsstatus: Anmeldungen ab sofort möglich.
Programm/AnmeldungWeitere Informationen

14.11.2025 | 19. Deutscher Testamentsvollstreckertag 2025 - Hybrid | Bonner Wissenschaftszentrum oder Online

Buchungsstatus: Programm folgt Mitte 2025
Weitere Informationen

>> In Kürze können Sie sich hier Online anmelden (Option ist noch inaktiv!) <<

Weitere Veranstaltungshinweise und Anbieter

 1. Veranstaltungshinweise von Kooperationspartnern

>> Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Kooperationen

 

2. Veranstaltungen von Drittanbietern

15. BOCHUMER ERBRECHTSSYMPOSIUM

Zum 15. BOCHUMER ERBRECHTSSYMPOSIUM lädt herzlich ein Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.,
vertreten durch den Vorstand: Ri BGH Prof. Dr. Christoph Karczewski, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, RA Prof. Dr. Andreas Frieser, RA Dr. Guido Perkams, LL.M., Prof. Dr. Katharina Uffmann in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Recht der Familienunternehmen (Prof. Dr. Katharina Uffmann).

Wahlweise ist eine Teilnahme an der Ruhr-Universität Bochum (Veranstaltungszentrum Saal 1) oder eine Online-Teilnahme über Zoom möglich.

Zur Veranstaltung, s. Flyer: ()

>> Anmeldung: bis 30. April 2025 über den QR Code im Flyer (dieser leitet zu einer internetbasierten Anmeldeplattform weiter) oder alternativ über das Anmeldeformular: Link.

3. Potenzielle Lehrgangsanbieter

Hier steht Ihnen unverbindlich eine Übersicht potenzieller Lehrgangsanbieter als PDF zur Verfügung : Fortbildungsinstitute (Zur Anrechenbarkeit s.u.)

Zur Anrechnung von Veranstaltungen durch die AGT (e.V.):
Nur die Veranstaltungen sind als Pflichtfortbildung gem. §5 der AGT-Zertifizierungsrichtlinien anrechenbar, die einen hinreichenden Bezug zu dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie Fortbildungscharakter aufweisen.

Beachten Sie dazu bitte:

  • „Wichtige Hinweise zur Pflichtfortbildung für zertifizierte Testamentsvollstrecker der AGT“: als PDF oder unter https://www.agt-ev.de/zertifizierung/rezertifizierung/ und die
  • „Richtlinien der AGT zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifizierungslehrgängen im Online-Verfahren anlässlich der Corona-Krise“: Online RiLi 2024
  • Die Anrechnungszeiten von AGT-Veranstaltungen sind dem jeweiligen Programm entnehmbar.

Stornobedingungen (gültig seit 2018)
Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung – bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Teilnehmerbeitrag in voller Höhe. Es kann allerdings eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.