Praktiker der Testamentsvollstreckung tauschen sich aus.

Termine in 2023
  • 15. AGT-Workshop: 15.-16. März 2023 in Hamburg: ausgebucht
  • 16. AGT-Workshop: 19.-20. April 2023 in Aying: ausgebucht

Praxiserfahrung ist Voraussetzung (s.u.) ♦ Anmeldung nur in einem Workshop möglich ♦ Corona-Schutzmaßnahmen bleiben vorbehalten.

Die AGT-Workshops wenden sich ausschließlich an die Praktiker der Testamentsvollstreckung. Voraussetzung der Teilnahme ist daher, dass bereits Testamentsvollstreckungen durchgeführt bzw. maßgeblich begleitet wurden. Es handelt sich nicht um eine Vortragsveranstaltung. Vielmehr findet nach kurzer Anmoderation ein themenbezogener Erfahrungsaustausch mit eingehender Diskussion statt. Abschließend werden hierzu entsprechende Statements erarbeitet.

Moderation und Leitung
StB Peter Hinrich Meier, Jockgrim (AGT-Vorstand)
RA Norbert Schönleber, Köln (AGT-Vorstand)

Programm für 2023:

  • Themenblock 1: Die Übertragung und Verwertung von Immobilien durch den Testamentsvollstrecker
  • Themenblock 2: Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
  • Themenblock 3: Ersatztestamentsvollstrecker und mehrere Testamentsvollstrecker – Hilfe oder Hemmnis
  • Themenblock 4: Die Kardinalpflichten des Testamentsvollstreckers
  • Themenblock 5: Praxisaspekte einer Dauertestamentsvollstreckung
  • Themenblock 6: Testamentsvollstreckung und Behörden – Aktuelles aus der Testamentsvollstreckung – Ihre Fragen

Das Abendessen am Freitag, das Mittagessen am Samstag und die Kaffeepausen sind im Preis eingeschlossen.

Kurzfristige Programmänderungen bleiben vorbehalten Der Workshop erfüllt §5 der AGT-Richtlinien (9 Zeitstunden).

Teilnehmerbeiträge:
AGT-Mitglieder/[Zert.] Testamentsvollstrecker (AGT):  490 Euro
Nichtmitglieder: 590 Euro

Die Stornierung der Buchung für die Veranstaltung ist kostenfrei bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung –bei der Geschäftsstelle eingehend – möglich. Danach kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und es verbleibt beim zu zahlenden Beitrag in voller Höhe. Es kann jedoch eine Ersatzperson gestellt werden, die die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.