Aktuelles (Jahr 2008)
- 27. November 2008 - 2. Deutscher Testamentsvollstreckertag voller Erfolg
- 27. November 2008 - Erbschaftsteuerreform passiert Bundestag
- 18. November 2008 - Presseeinladung der AGT zum 2. Deutschen Testamentsvollstreckertag
- 17. November 2008 - www.testamentsvollstreckerregister.de geht online
- 14. November 2008 - AGT unterstützt Bonner Stiftungsforum 2008
- 06. November 2008 - Große Koalition einigt sich zur Erbschaftsteuerreform
- 31. Oktober 2008 - CDU und CSU einigen sich über Erbschaftsteuerreform
- 27. Oktober 2008 - Mit Testamentsvollstreckung gegen steigende Kreditkosten
- 20. Oktober 2008 - Viskorf erwartet Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform zum 1. Januar 2009
- 10. Oktober 2008 - Erbrechtsreform 2009: Pflegeausgleich bei öffentlicher Anhörung in der Kritik
- 09. Oktober 2008 - Beratungen über Erbschaftsteuerreform in der Koalition bringen noch kein Ergebnis
- 05. September 2008 - der Osten holt auf
- 26. August 2008 - 200. Testamentvollstrecker zertifiziert
- 22. August 2008 - Neuerscheinung: Testamentvollstreckung für Steuerberater und Vermögensverwalter
- 14. August 2008 - Programm des 2. Deutschen Testamentsvollstreckertages
- 12. August 2008 - Erbschaftsteuerreform in Gefahr?
- 01. August 2008 - Österreich schafft Erbschaftsteuer ab
- 17. Juli 2008 - Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hat auch Auswirkung auf die Werbefreiheit von Testamentsvollstreckern
- 09. Juli 2008 - 16 strittige Punkte bei der Erbschaftsteuerreform
- 08. Juli 2008 - Neuer Zeitplan für Erbschaftsteuerreform vorgelegt
- 01. Juli 2008 - Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten.
- 27. Juni 2008 - Bundestag verabschiedet FGG-Reformgesetz
- 26. Juni 2008 - Bundestag beschließt Reform des GmbH-Rechts
- 25. Juni 2008 - Deutscher Stiftungstag 2008 in München
- 21. Juni 2008 - Tag des deutschen Familienunternehmens
- 11. Juni 2008 - Erbschaftsteuerreform kann nicht zum 01.07.2008 in Kraft treten
- 29. Mai 2008 - Erbrechtsreformgesetz an Fachausschüsse verwiesen
- 25. April 2008 - Bundestag verabschiedet Gesetz zur anwaltlichen Erfolgshonorarvereinbarung
- 14. April 2008 - Gute Nachrichten für Steuerberater als Testamentsvollstrecker
- 11. April 2008 - 8. Steuerberatungsänderungsgesetz veröffentlicht
- 09. April 2008 - Führung der Bezeichnung Fachberater Testamentsvollstreckung u. Nachlassverwaltung
- 01. April 2008 - AGT unterstützt Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
- 19. März 2008 - Bundesregierung legt Gegenäußerung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates vor
- 14. März 2008 - Bundesrat berät über Gesetzesentwurf zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
- 12. März 2008 - BFH ändert Rechtsprechung zum Verlustabzug durch Erben
- 05. März 2008 - Öffentliche Anhörung zur Erbschaftsteuerreform
- 18. Februar 2008 - Bundesrat fordert Änderungen am Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes
- 15. Februar 2008 - Erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Erbschaftsteuerreform
- 13. Februar 2008 - Erste Entwürfe zu den Bewertungsverordnungen liegen vor
- 31. Januar 2008 - Neuer Präsident des Bundesgerichtshofs
- 30. Januar 2008 - Bundeskabinett beschließt Reform des Erb- und Verjährungsrechts
- 01. Januar 2008 - Deutsch-Österreichisches DBA tritt außer Kraft
2. Deutscher Testamentsvollstreckertag voller Erfolg
- 27. November 2008 -
Mit nahezu 120 Teilnehmern aus allen Professionen erwies sich der 2. Deutsche Testamentsvollstreckertag im Bonner Wissenschaftszentrum nicht nur von der Zahl der Teilnehmer her als voller Erfolg. Die überaus rege Diskussion zu den Themen „Vor-Testamentsvollstreckung“, den Berichten über aktuelle Rechtsprechung sowie die Vorstellung die bisherigen Ergebnisse des Arbeitskreises Vergütung und der neuesten Erkenntnisse zu ihrer Versteuerung sorgten für viel Zündstoff und reichliche Diskussionen. Die zahlreichen Repräsentanzen der Fachverlage zeigten, dass die Belange der qualifizierten Testamentsvollstreckung in der Rechtswirklichkeit von Jahr zu Jahr stärker wahrgenommen werden. Für die notwendige Entspannung nach dem anstrengenden Veranstaltungstag sorgte das opulente Buffet Testamentsvollstrecker.Sobald der Tagungsbericht vorliegt, wird er an dieser Stelle für Sie zum Download bereitgestellt.
Folien zu den Vorträgen:
Erbschaftsteuerreform passiert Bundestag
- 27. November 2008 -
Heute Vormittag stimmte der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts zu. Änderungen gegenüber dem Koalitions-Kompromiss vom 6. November 2008 erfolgten nicht, obwohl zwischenzeitlich bereits Stimmen laut wurden, die den neuen Kompromiss ebenfalls für verfassungswidrig halten.Die Zustimmung des Bundesrates wird auf seiner Sondersitzung am 5.12.2008 erwartet. Damit kann die Reform kann nach vermutlich noch rechtzeitig zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Presseeinladung der AGT zum 2. Deutschen Testamentsvollstreckertag
- 18. November 2008 -
Am 27.11.2008 ab 9:00 Uhr findet bekanntlicherweise der von der AGT veranstaltete 2. Deutsche Testamentsvollstreckertag im Wissenschaftszentrum Bonn, Ahrstraße 45, 53175 Bonn statt.Die Elite der deutschen Testamentsvollstrecker trifft sich erneut in der Bundesstadt, um sich über die neuesten Entwicklungen in ihrem dynamischen Rechtsgebiet auszutauschen. Wissenschaftler und Praktiker kommen gleichermaßen zum Zug wie Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT), Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), sowie Fachanwälte für Erbrecht.
Referenten sind:
Prof. Dr. Mathias Schmoeckel, Universität Bonn
Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Universität Bochum
RA Rudolf Matthias Hübner, FA für Steuerrecht, Köln, AK Vergütung
RA Dr. Rolf Lenzen, FA für Steuerrecht, Köln, AK Vergütung
Ulrich Rieck, Steuerberater, Bonn
www.testamentsvollstreckerregister.de geht online
- 17. November 2008 -
Auf über 275 ist die Zahl der von der AGT zertifizierten Testamentsvollstrecker mittlerweile gestiegen - ein Grund, eine spezielle Internet-Suchmaschine für diese Berufsgruppe zu installieren. Der Verbraucher, aber auch Nachlassgerichte und andere Interessierte haben so die Möglichkeit, kostenlos und innerhalb kürzester Zeit einen Testamentsvollstrecker in ihrer Nähe zu suchen. Bei allen technischen Vereinfachungen darf aber eines nicht übersehen werden: Die Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der richtigen Person des Testamentsvollstreckers. Als zusätzliches Qualitätskriterium neben der soliden Ausbildung als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) ist die Postleitzahl aber in aller Regel weniger geeignet. Die AGT bietet daher auch weiterhin die konkrete Anfrage nach individuellen Kriterien an. Der Interessent sendet hierzu einen Fragebogen an die AGT mit Angaben über die Struktur des Vermögens, die rechtliche und steuerliche Situation und zusätzliche Anforderungen, wie beispielsweise die Standfestigkeit des Testamentsvollstreckers im Umgang mit den Erben. Sodann erhält eher wieder, in der Regel - mindestens drei Testamentsvollstrecker benannt.AGT unterstützt Bonner Stiftungsforum 2008
- 14. November 2008 -
„Wie Träume unsterblich werden“ - unter diesem Titel stand die Veranstaltung des Vereins für Bonner Stiftungen im Wissenschaftszentrum in Bonn. Mehr als 100 überaus interessierte Teilnehmer ließen sich von den Vorständen der AGT, RA Eberhard Rott und RA K. Jan Schiffer, sekundiert durch Dr. Martin Dodenhoeft vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sowie RA Martin Friedrich von der Deutschen Krebshilfe über alle wichtigen Aspekte unterrichten, die Stifter beim wohltätigen vererben zu beachten haben.Große Koalition einigt sich zur Erbschaftsteuerreform
- 06. November 2008 -
Kurz vor Toresschluss scheint in der Diskussion um die Inhalte der Erbschaftssteuerreform eine Einigung gefunden. Die bekannt gewordene Regelung trägt alle Zeichen eines politischen Kompromisses in sich, um den hart gerungen wurde. Schon jetzt ist erkennbar, dass die praktische Umsetzung erhebliche Probleme mit sich bringen wird und viele Erbschaften in Zukunft höher besteuert werden. Folgende Eckpunkte der künftigen Regelung zeichnen sich ab:Die bislang diskutierte Anpassung der Sätze in den Steuerklassen II und III erfolgt nicht. Der Tarif startet vielmehr in beiden Stufen mit 30 % und endet bei 50 %. Das führt zu einer höheren Belastung, da die Sätze durch die Annäherung an die Verkehrswerte für alle Vermögensarten auf eine verbreiterte Bemessungsgrundlage zugreifen. Der leicht auf 20.000 EUR ansteigende persönliche Freibetrag kann dies nicht kompensieren
Immobilienerben werden in Zukunft deutlich schlechter behandelt. Betroffen sind hier nicht nur Erben von vermieteten Immobilien oder Erben von Immobilien im Betriebsvermögen, sondern auch Erben von selbstgenutzten Wohnimmobilien, soweit sie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben.
Bei selbst genutztem Wohneigentum müssen überlebende Ehegatte in, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder unabhängig vom Wert keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie in dem Haus wohnen bleiben. Eine Wertgrenze nach oben soll es aber nicht geben. Für Abkömmlinge gilt jedoch die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf. Auch darf der Erwerber die Immobilie innerhalb der folgenden zehn Jahre nicht verkaufen, vermieten oder verpachten.
Firmenerben erhalten zunächst einen betrieblichen Abzugsbetrag von 150 000 Euro. Sodann müssen sie nach den nun vorliegenden Vorstellungen wählen, ob sie das Betriebsvermögen nach einer Haltefrist von sieben Jahren zu 85 % Prozent oder nach zehn Jahren zu 100 % steuerfrei stellen wollen. Das Wahlrecht kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten ist weitere Voraussetzung die Einhaltung einer bestimmten Mindest-Lohnsumme (Wohlverhaltensregel), die wiederum abhängig ist von der gewählten Besteuerung. Die Vorgabe bei der einzuhaltenden Lohnsumme wurde gegenüber den bisherigen Entwürfen deutlich schärfer gefasst. Als dritte Voraussetzung darf das sog. Verwaltungsvermögen des Unternehmens (z. B. vermietete Gebäude) eine bestimmte Größe nicht überschreiten, die ebenfalls von gewähltenten Besteuerung abhängig ist.Wird das Unternehmen vorzeitig veräußert, verringert sich die Erbschaftsteuersumme je Jahr der Betriebsfortführung, wiederum in Abhängigkeit von der ursprünglichen Wahl der Besteuerung.
Die nunmehr vorliegenden Vorschläge müssen jetzt kurzfristig in einen neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Wenn - wie geplant - sich Ende November der Bundestag und am 12.12.2008 der Bundesrat mit dem Gesetz befassen kann, wird einem Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Januar 2009 nichts mehr im Wege stehen. Es bleiben allerdings berechtigte Zweifel, ob ein unter so hohem Zeitdruck überarbeitetes Gesetz wirklich den Anforderungen der Praxis gerecht wird. Eine negative Auswirkung ist heute schon feststellbar: die dringend erwartete Erbrechtsreform kann aufgrund Arbeitsüberlastung nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
CDU und CSU einigen sich über Erbschaftsteuerreform
- 31. Oktober 2008 -
Die auch innerhalb der Union streitigen Fragen bei der Vererbung von Wohnungseigentum und mittelständischen Betrieben scheinen geklärt.Nach einer Mitteilung von CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer solle es bei selbstgenutztem Wohneigentum einen speziellen Freibetrag von 1,5 Millionen Euro pro Erbe (Ehegatte/Abkömmling) geben. Nähere Details wurden jedoch nicht bekanntgegeben. Im nächsten Schritt will die Union Gespräche mit der SPD führen, ein Termin hierfür steht noch nicht fest.
Mit Testamentsvollstreckung gegen steigende Kreditkosten
- 27. Oktober 2008 -
Die soeben vorgelegte Studie der Siemens Financial Services weist nach, dass mittlerweile knapp 30 % der deutschen Unternehmen mit gestiegenen Kreditkosten kämpfen, was ursächlich auf die Finanzmarktkrise zurückgeführt wird. Für das Jahr 2009 hätten die Hausbanken weitere Kostensteigerungen zu erwarten gegeben. Erwartet wird weiterhin, dass sich diese Krise im nächsten Jahr auch verstärkt auf kleine und mittlere Unternehmen ausweiten wird. Um so wichtiger wird es sein, als Unternehmer eine aktuelle Notfallplanung vorzuhalten und dabei durch die richtige Anordnung einer Testamentsvollstreckung unternehmerische Qualifikation zu dokumentieren, um so einen positiven Erfolgsfaktor im Ratingverfahren zu erhalten.Die vollständige Studie (in englischer Sprache) finden sich hier.
Viskorf erwartet Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform zum 1. Januar 2009
- 20. Oktober 2008 -
Ganz im Zeichen der Erbschaftsteuerreform stand der Nachmittag des ersten Tages des 31. Deutschen Steuerberatertages, der im World Conference Center in Bonn stattfand. Zunächst referierte Viskorf, der Vizepräsident des BFH, über den aktuellen Stand des Reformvorhabens. Mit deutlichen Worten brachte er die bittere Enttäuschung der Steuerrechtpraxis über die Umsetzung des Reformvorhabens zum Ausdruck. Der Gesetzgeber habe keine Kraft zu einer totalen Revision der Erbschaftsbesteuerung gehabt und die neue Regelung drohe in einem Nebel der Kompromisse unterzugehen. Als abenteuerlich und verantwortungslos für einen auf Rechts- und Planungssicherheit angewiesenen Bürger in einem demokratischen Gemeinwesen bezeichnete er die aktuell bekannt gewordene These, der Gesetzgeber könne sich mit der Reform auch noch über den 31.12.2008 hinaus Zeit lassen. Viskorf sieht sich hier im Einklang mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und erwartet daher das rechtzeitige Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2009 und zwar aus faktischen Gründen im wesentlichen mit dem Inhalt des zuletzt diskutierten Entwurfes. Anschließend gab Geck einen Ausblick auf die aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuer und allen Gestaltungsberatern den kollegialen Tipp, über die Weihnachtsfeiertage vorsorglich eine Urlaubssperre anzuordnen.Erbrechtsreform 2009: Pflegeausgleich bei öffentlicher Anhörung in der Kritik
- 10. Oktober 2008 -
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BT-Drucks. 16/8954) durchlief am 08.10.2008 die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Die Mehrheit der Sachverständigen monierte insbesondere die beabsichtigten Regelungen zum Ausgleich von Pflegeleistungen. Die zunehmende Wichtigkeit der häuslichen Pflege durch Personen, die dem Erblasser nahe stehen, sei vom Reformgesetzgeber zwar erkannt, aber nur unzureichend gelöst worden. Denn nur den gesetzlichen Erben werde ein gesetzlicher Ausgleich für gegenüber dem Erblasser erbrachte Pflegeleistungen gewährt. Gewillkürte Erben, Schwiegerkinder oder Lebensgefährten etc. werden hingegen für ihre erbrachten Pflegeleistungen nicht entlohnt, wenn nicht der Erblasser zu Lebzeiten rechtzeitig eine vertragliche oder testamentarische Regelung getroffen oder den ihn Pflegenden bereits freiwillig entlohnt hat.Die Sachverständigen kritisierten, dass so ein großer Teil der Pflegepersonen von vornherein übergangen werde. Stattdessen wurde für ein „gesetzliches Vermächtnis“ zugunsten der Pflegenden plädiert. Verfassungsrechtlichen Bedenken wegen einer Einschränkung der Testierfreiheit der Erblasser sollten nach dem Vorschlag der Sachverständigen durch die Einfügung eines disponiblen, also eines durch den Erblasser stets frei entziehbaren, Vermächtnisses begegnet werden.
Ein weiteres Problem wurde in der Höhe der Honorierung dieser Pflegeleistungen gesehen, die sich an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch Fachkräfte nach § 36Abs. 3 SGB XI orientieren soll. Damit würde der Erblasser letztlich mehr für die Pflege durch einen Angehörigen als durch eine ausgebildete Fachkraft „zahlen“.
Stellungnahme der AGT:
Abzuwarten bleibt, ob die Anregungen durch den Reformgeber umgesetzt werden. Denn die Änderungsvorschläge der Sachverständigen sind nicht unproblematisch: Durch eine Ausweitung des Gesetzes besteht die Gefahr, dass dem Erblasser eine stets kostenpflichtige Pflege aufgezwungen wird, die in dieser Form vielleicht weder erwünscht, noch - gemessen an der Gegenleistung - angemessen ist. Der Vorschlag eines widerruflichen Vermächtnisses führt in der Praxis zu großen, anderweitigen Problemen. Gerade pflegebedürftige Erblasser werden häufig gesundheitlich nicht mehr in der Lage sein, testamentarisch einen Widerruf zu verfügen.
Darüber hinaus bestehen diese Diskussionsthemen ebenfalls bei der Beschränkung des Ausgleichs auf gesetzliche Erben. Eine Ungleichbehandlung zu anderen, nicht gesetzlich bedachten pflegenden Personen, kann dies wohl nicht rechtfertigen.
Große praktische Probleme stellen sich zudem bei der Anknüpfung der Vergütung der Pflegeleistungen an die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen. Die nahestehende Pflegeperson ist gerade nicht mit einem berufsmäßigen Pflegedienst vergleichbar - weder von der Ausbildung her noch vom zeitlichen Tätigkeitsumfang. Damit wird der Gesetzgeber weiterhin zu entscheiden haben, ob die bei einer Umsetzung der Vorschläge der Sachverständigen zukünftig zu erwartende ansteigende Zahl an gerichtlichen Auseinandersetzungen über den geleisteten Umfang der Pflege und die damit einhergehende immense zeitliche und finanzielle Belastung für Erben und Gerichte gleichermaßen in Kauf genommen werden sollen. Nach Auffassung der AGT werden die Änderungsvorschläge der Sachverständigen daher vom Gesetzgeber vermutlich nicht umgesetzt werden.
Weiterführende Literatur:
Rott/Jansen, Die Reform des Erbrechts - 2. Teil: Überprüfung der Gestaltungen jetzt erforderlich, in BBEV 2008, 178 - 183
Rott, Erbrechtsreform 2008 - Neuerungen im Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht, Stiftung & Sponsoring, 2008, 24 - 25
Rott/Jansen, Die Reform des Erbrechts - 1. Teil: Geplante Änderungen des Pflichtteilsrechts und bzgl. der Pflegeleistungen, in BBEV 2008, 146 - 152 :
Beratungen über Erbschaftsteuerreform in der Koalition bringen noch kein Ergebnis
- 09. Oktober 2008 -
Die Erbschaftsteuerreform droht sich zu einer unendlichen Geschichte zu entwickeln. Die Regierungskoalition hatte am 8. Juli 2008 erklärt, dass der Bundestag die Reform am 17. Oktober verabschieden und der Bundesrat am 7. November zustimmen solle. Die noch offenen Punkte wollte die Koalition ab dem 5./6. Oktober klären. Ergebnis der heutigen Sitzung: keine Einigung, sondern abermalige Vertagung. Damit besteht die Gefahr, dass der gesamte Zeitplan aus den Fugen gerät. Gedacht war die Beschlussfassung des Finanzausschusses des Bundestages am 15.10.2008, zwei Tage später die 2. und 3. Lesung im Bundestag und am 07.11.2008 der 2. Durchgang im Bundesrat. Zwischenzeitlich sind bereits Stimmen laut geworden, dass die der Erbschaftsteuerreform zu Grunde liegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht so zu verstehen sei, dass eine Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung notwendigerweise wegfallen müsse, wenn der der Gesetzgeber bis zum 31.12.2008 keine neue gesetzliche Grundlage geschaffen habe.der Osten holt auf
- 05. September 2008 -
Qualitativ hochwertige Testamentsvollstreckung in den neuen Bundesländern, dies schien bislang ausgeschlossen. Knapp 20 Jahre nach dem Fall der Mauer und zwei Jahre nach der ersten Zertifizierung von Testamentsvollstreckern durch die AGT im Westen Deutschlands haben nunmehr auch die ersten Testamentvollstrecker in den neuen Bundesländern die Zeichen der Zeit erkannt, die nach den Zertifizierungsrichtlinien der AGT vorgesehenen Fortbildungsveranstaltungen erfolgreich absolviert und ihre Zertifizierungsurkunden ausgehändigt erhalten.200. Testamentvollstrecker zertifiziert
- 26. August 2008 -
Die Qualitätsoffensive der AGT im Bereich der Testamentsvollstreckung wird von den geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckern angenommen. Nach weniger als zwei Jahren konnte bereits der 200. Testamentvollstrecker von der AGT zertifiziert werden, der seine besondere Qualifikation nach den Richtlinien der AGT nachgewiesen hat. Der Erbfolgeplaner, die Nachlassgerichte, aber auch sonstige, an qualitativ hochwertiger Testamentsvollstreckung Interessierte sind nicht mehr darauf angewiesen, die Abwicklung und Verwaltung von Vermögenswerten nach dem Kriterium „gut vom Hörensagen” zu vergeben.Neuerscheinung: Testamentvollstreckung für Steuerberater und Vermögensverwalter
- 22. August 2008 -
Es ist nicht einfach nur ein weiteres Buch zur Testamentsvollstreckung, das Rott, Kornau und Zimmermann im Gabler-Verlag veröffentlicht haben. Schon im Vorwort wird deutlich, wie sich die Herausgeber die Testamentsvollstreckung als moderne Form der Vermögensnachfolgegestaltung vorstellen: in Form einer interprofessionellen Zusammenarbeit der verschiedenen an einer erfolgreichen Vermögensnachfolge beteiligten Berufsgruppen und die Testamentsvollstreckung eingebettet in ein ganzheitlich betrachtetes System der Nachfolgeplanung. Es gelingt den Herausgebern, die Thematik auch für den Nichtjuristen zu erschließen. An erprobten Formulierungsvorschlägen und Praxishinweisen merkt man die langjährige Tätigkeit der Praktiker. Damit ist das Werk nicht nur für demjenigen geeignet, der die Testamentsvollstreckung für sich selbst als Geschäftsfeld erschließen möchte, sondern auch für die Adressaten einer Nachfolgeplanung, die so ihre Berater besser verstehen und bei der Arbeit begleiten können.Programm des 2. Deutschen Testamentsvollstreckertages
- 14. August 2008 -
Nach dem großen Erfolg des 1. Deutschen Testamentsvollstreckertages am 29.11.2007 in Bonn trifft sich die Elite der deutschen Testamentsvollstrecker in diesem Jahr erneut in der Bundesstadt, um sich über die neuesten Entwicklungen in "ihrem" dynamischen Rechtsgebiet auszutauschen. Wissenschaftler und Praktiker kommen gleichermaßen zum Zug, Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT), Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.), aber auch Fachanwälte für Erbrecht erfüllen ihre Fortbildungsverpflichtung.Erbschaftsteuerreform in Gefahr?
- 12. August 2008 -
Wie heute bekannt wurde, will das Land Nordrhein-Westfalen den Pläne der großen Koalition zur Reform der Erbschaftsteuer im Bundesrat nicht zustimmen. Zur Begründung verwies Ministerpräsident Jürgen Rüttgers darauf, dass seiner Auffassung nach der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums nicht umsetzbar sei und das Wachstum behindere. Insbesondere schloss er sich der Kritik an den Plänen an, den Wegfall der Erbschaftsteuer für Firmenerben an den Erhalt der Arbeitsplätze zu knüpfen.Österreich schafft Erbschaftsteuer ab
- 01. August 2008 -
Was in Deutschland unmöglich erscheint, ist in Österreich gesellschaftlicher Konsens: Vermögen soll nicht mehrfach besteuert werden, beim Erwerb, beim ersten Erbgang an den überlebenden Ehegatten und anschließend noch beim nächsten Erbgang an die Kinder. Der komplizierte Kontroll- und Überwachungsmechanismus fällt weg, spart öffentliche Gelder und Frustrationen bei den Staatsbürgern. Ein gelungenes Beispiel für die Umsetzung der Maxime „simplify your life“.Was für die österreichischen Staatsbürger gut ist, kann für Erbfälle mit Beteiligten aus Deutschland jedoch auch negative Folgen haben. Denn die Bundesrepublik hat umgehend reagiert: Zum Zeitpunkt des Wegfalls der Erbschaftsteuer in Österreich wurde das bisher bestehende Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt (die AGT berichtete). Damit unterliegt in Zukunft in bestimmten Fällen in Österreich vorhandenes Vermögen in vollem Umfang der Erbschaftsteuer in Deutschland. Für den deutschen Steuerbürger wird es also wieder einmal mehr nicht einfacher, sondern komplizierter.
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hat auch Auswirkung auf die Werbefreiheit von Testamentsvollstreckern
- 17. Juli 2008 -
In seiner erst jetzt bekannt gewordenen Entscheidung hat vom 12.12.2007 (1 BvR 1625/06) hat das höchste deutsche Gericht eine weitere Lanze für die Berufsfreiheit gebrochen. Gestritten wurde um die Frage, ob Rechtsanwälte mit sog. Gegnerlisten im Internet werben dürften. Das BVerfG hat diese Frage bejaht.Gewährleistet sei die Berufsfreiheit auch im Hinblick auf die Art und Weise der beruflichen Außendarstellung im Internet. Die Freiheit ende erst, wenn „die gewählte Werbemethode … verboten ist“. Das aber ist nur der Fall, wenn irreführend oder besonders aufdringlich geworben werde. Für Testamentsvollstrecker wichtige Quintessenz: Nicht die Werbung von Freiberuflern bedarf der Rechtfertigung, sondern ihre Einschränkung. Der Umstand, dass Werbung der Gewinnerzielung dient, auf den alle drei zivilrechtlichen Vorinstanzen noch abgestellt hatten, schadet nicht, sondern ist Bestandteil der grundrechtlichen Garantie des Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit). Diese Entscheidung wird in Zukunft auch bei der Werbung im Zusammenhang mit qualifizierten Testamentsvollstreckungen zu beachten sein.16 strittige Punkte bei der Erbschaftsteuerreform
- 09. Juli 2008 -
Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag Peter Ramsauer erklärt, dass es sich bei den noch offenen 16 Punkten um zum Teil extrem strittige handele. Diese erforderten intensive Verhandlungen. Offen blieb, ob Ramsauer den erst tags zuvor verkündeten Zeitplan für die Erbschaftsteuerreform dadurch gefährdet sieht.Neuer Zeitplan für Erbschaftsteuerreform vorgelegt
- 08. Juli 2008 -
Nach Äußerungen des CDU-Finanzexperten Otto Bernhardt gegenüber Journalisten ist folgendes geplant: Nach der bayerischen Landtagswahl (die AGT berichtete) soll zunächst in einer Koalitions-Arbeitsgruppe am 30.09.2008 eine Einigung über die dann noch strittigen Punkte gefunden werden. Der Bundestag soll die Reform sodann am 17.10.2008 verabschieden, der Bundesrat in seiner Sitzung vom 7.11.2008 zustimmen. So sei sichergestellt, dass die Regelungen zum 01.01.2009 in Kraft treten können.Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten.
- 01. Juli 2008 -
Das gerade wegen der vollständigen Freigabe der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung durch unqualifizierte und nicht versicherte Testamentsvollstrecker stark kritisierte Rechtsdienstleistungsgesetz tritt heute in Kraft. Die Qualifizierungsoffensive der AGT zeigt allerdings bereits Erfolg. In weniger als zwei Jahren haben bereits über 250 Teilnehmer einen von der AGT anerkannten Zertifizierungslehrgang besucht. Auch die Ausbildung zum Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung wird stark nachgefragt. Die Wahl des richtigen Testamentsvollstreckers wird daher in Zukunft nicht länger eine Zufallsentscheidung sein.In Ihrem Bericht über das Inkrafttreten des RDG weist Thomas Kürner, Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Stuttgart auf den hohen Fortbildungsbedarf hin, der auf die Steuerberater wegen der neuen Tätigkeitsfelder, insbesondere der Testamentsvollstreckung, zukommt. Eberhard Rott, der Vorsitzende der AGT, sieht die Zukunft der Testamentsvollstreckung in der interdisziplinären Zusammenarbeit von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Finanzfachleuten.
Den vollständigen Bericht der Stuttgarter Zeitung finden Sie hier.
Bundestag verabschiedet FGG-Reformgesetz
- 27. Juni 2008 -
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wozu auch das für Testamentsvollstrecker wichtige Verfahren vor den Nachlassgerichten gehört, sollen neu geregelt werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde dem Bundesrat zugeleitet.» Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Drucksache 16/6308)
» Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 16/9733)
Bundestag beschließt Reform des GmbH-Rechts
- 26. Juni 2008 -
Mit der Novelle (dem sog. Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen [MoMiG]) sollen Neugründungen vereinfacht werden, damit unternehmerische Ideen schneller und unkomplizierter umgesetzt werden können. Die AGT berichtete. Auch Testamentsvollstrecker werden profitieren können, z. B. durch die Gründung von Testamentsvollstrecker-GmbH´s.» Zur Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
Deutscher Stiftungstag 2008 in München
- 25. Juni 2008 -
Der Deutsche StiftungsTag 2008 beginnt mit dem „Forum Stiftungswesen“. Die Teilnehmer können sich an den Diskussionsrunden beteiligen, verschiedenen Foren, z. B. „Stiftung und Öffentlichkeit“ oder „Steuern und Recht“ besuchen, sowie an Seminaren teilnehmen. Die AGT beteiligt sich unter der Leitung Ihres Vorsitzenden RA Eberhard Rott an der im Kongresszentrum München stattfindenden Veranstaltung „Stiftungen und Erbe“. Die Veranstaltung endet am 27. Juni mit der Überreichung des Stifterpreises an eine herausragende Persönlichkeit aus dem Stiftungswesen durch Bundespräsident Horst Köhler vornehmen.Tag des deutschen Familienunternehmens
- 21. Juni 2008 -
Die endgültige Entscheidung über die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts fällt bekanntlicherweise erst nach der Landtagswahl in Bayern am 28. 9. 2008 fällt (die AGT berichtete). Derzeit zeichnen sich aus dem politischen Lager aber deutliche Signale ab. Auf dem Tag des deutschen Familienunternehmens erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel, die umstrittene Haltefrist werde kürzer ausfallen, als die bislang in der Diskussion befindlichen 15 Jahre. Zuvor hatte bereits Finanzminister Peer Steinbrück erklärt, mit einer zehnjährigen Haltefrist einverstanden zu sein. Die wirtschaft fordert allerdings eine Verkürzung auf fünf Jahre.Erbschaftsteuerreform kann nicht zum 01.07.2008 in Kraft treten
- 11. Juni 2008 -
Auch beim letzten Treffen des Koalitionsausschusses vor der Sommerpause konnte keine Einigung über die teilweise sehr strittigen Punkte der Erbschaftsteuerreform erzielt werden. Daher hat sich die Bundesregierung bis nach der Landtagswahl in Bayern am 28. 9. 2008 vertagt.Erbrechtsreformgesetz an Fachausschüsse verwiesen
- 29. Mai 2008 -
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (die AGT berichtete ausführlich) wurde in der 163. Sitzung des Bundestages an die Fachausschüsse verwiesen. Für Testamentsvollstrecker besonders bedeutsam sind die beabsichtigten Regelungen zur Verjährung der Haftung sowie die bei der Erbauseinandersetzung zu beachtenden neu gestalteten Anrechungsbestimmungen von Zuwendungen.Bundestag verabschiedet Gesetz zur anwaltlichen Erfolgshonorarvereinbarung
- 25. April 2008 -
Das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren wird damit am 01.07.2008 in Kraft treten. An eine zulässige Erfolgshonorarvereinbarung sind strenge Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich wird sie nur in solchen Ausnahmefällen zulässig sein, in denen der Rechtsuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Darüber hinaus sind auch einige formale Aufklärungs- und Hinweispflichten zum Schutz des Rechtsuchenden zu beachten. Insbesondere ist der Rechtsanwalt verpflichtet, in der Honorarvereinbarung die Vergütung anzugeben, die er ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars verlangen könnte.Informationen zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren für Testamentsvollstrecker (und andere moderne Vergütungsmodelle) erhalten Sie bei Rott/Schiffer, BBEV 2008, 102 – 110.
Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen der künftig zulässigen Erfolgshonorarvereinbarung für Rechtsanwälte finden Sie hier.
Gute Nachrichten für Steuerberater als Testamentsvollstrecker
- 14. April 2008 -
Die Bundessteuerberaterkammer weist in ihrer Pressemitteilung zum 8. SteuerberatungsÄndG (die AGT berichtete unter dem 11.04.2008) darauf hin, dass durch die Möglichkeit der Steuerberaterkammern, eine gewerbliche Betätigung neben der Steuerberatertätigkeit erlauben zu können, speziell auch die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen bei der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in Unternehmen angesprochen sei. Damit kann erwartet werden, dass für Steuerberater dieser Bereich ihrer Tätigkeit in Zukunft deutlich unbürokratischer handhabbar sein wird, was wiederum nicht ohne positive Auswirkung auf die Testamentsgestaltungspraxis sein dürfte.Zur Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 14.04.2008 gelangen Sie hier.
8. Steuerberatungsänderungsgesetz veröffentlicht
- 11. April 2008 -
Aufgrund der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz, das den Steuerberatern – insbesondere im Zusammenhang mit den Regelungen des am 01.07.2008 in Kraft tretenden Rechtsdienstleistungsgesetz - neue berufsrechtliche Möglichkeiten bietet, am 12. April 2008 in Kraft.Eine Zusammenfassung über die neuen Möglichkeiten erhalten Sie hier.
Führung der Bezeichnung Fachberater Testamentsvollstreckung u. Nachlassverwaltung
- 09. April 2008 -
Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und Deutschem Steuerberaterverband e. V. (DStV) über die Führung der vom DStV vergebenen Fachberaterbezeichnungen sind beigelegt. Das Führen der vom DStV verliehenen Bezeichnungen, wozu auch der Fachberater Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung gehört, ist zu Werbezwecken berufsrechtlich zulässig, wenn sie nicht als Zusatz zur Berufsbezeichnung „Steuerberater“ erfolgt. Dies ist der Fall, wenn die Fachberaterbezeichnung des DStV von der Berufsbezeichnung und dem Namen des Steuerberaters räumlich deutlich abgesetzt wird – bei Geschäftspapieren zum Beispiel in der Seitenleiste oder in der Fußleiste.Die AGT begrüßt die Einigung von Bundessteuerberaterkammer und Deutschem Steuerberaterverband e. V. ausdrücklich. Das durch die AGT seit 1997 geförderte Berufsbild des qualifizierten, sich laufend fortbildenden und mit einer ausreichenden Vermögenschadenhaftpflichtversicherung versehenen, von Eigeninteressen am Nachlass unabhängigen Testamentsvollstreckers hat sich damit endgültig etabliert. Nach der im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes bedenklichen Zulassung der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung durch jedermann ohne Qualifizierungsvoraussetzung mit dem am 01.07.2008 in Kraft tretenden Rechtsdienstleistungsgesetz, hat der Markt nunmehr ein weiteres Korrektiv geschaffen, das zumindest dem mündigen Verbraucher eine sachgerechte Auswahl „seines“ Testamentsvollstreckers ermöglicht.
Zur Pressemitteilung des DStV vom 09.04.2008 gelangen Sie hier.
Bitte vormerken: Der 2. Deutsche Testamentsvollstreckertag, der als Fortbildungsveranstaltung für Fachberater und zertifizierte Testamentsvollstrecker anerkannt wird, findet am 27.11.2008 in Bonn (Wissenschaftszentrum) statt.
AGT unterstützt Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
- 01. April 2008 -
Was wird mit meinem Erbe? Unter diesem Titel referierte der Vorsitzende der AGT, Rechtsanwalt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, vor über 100 interessierten Mitgliedern und Förderern des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge über viele Fragen rund um das alte und neue Erbrecht. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) war er prädestiniert, die segensreichen Wirkungen der Testamentsvollstreckung zum Schutz des Nachlasses bei überschuldeten oder behinderten Erben aufzuzeigen, eine Gestaltungsmöglichkeit, von der kaum ein Teilnehmer zuvor je etwas gehört hatte. Plastische Vortragsfolien und ein Skriptum zur Vermeidung von Fehlern bei der Nachfolgeplanung rundeten die gelungene Veranstaltung ab.Die Vortragsunterlagen erhalten Sie hier.
Das Skriptum erhalten Sie hier.
Bundesregierung legt Gegenäußerung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates vor
- 19. März 2008 -
In ihrer Gegenäußerung vom 12.03.2008 zu den zahlreichen vom Bundesrat erhobenen Korrekturforderungen am bisherigen Entwurf des Gesetzes für die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechtes hat die Bundesregierung nunmehr dahingehend Stellung bezogen, dass sie den Prüfungsbitten nachkommen wolle, auch wenn diese nicht den Vorschlägen der Regierung entsprächen. Betroffen ist insbesondere die Behaltensfrist von 15 Jahren bei der Unternehmensübergabe als Voraussetzung für einen Erlass der Erbschaftsteuerschuld, die nach Auffassung des Bundesrates auf 10 Jahre reduziert werden soll. Weiterhin steht auch die schwer nachvollziehbare Differenzierung in den Steuerklassen II und III zur Diskussion.Zur Gegenäußerung der Bundesregierung gelangen Sie hier.
Bundesrat berät über Gesetzesentwurf zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
- 14. März 2008 -
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die bisher angedachten Neuregelungen zu erweitern. Die Änderungsvorschläge betreffen den Ausgleich der Pflegeleistungen sowie den nachehelichen Unterhaltsanspruch. Wertungswidersprüche werden bei der Pflichtteilsentziehung gesehen. Darüber hinaus wird im Bereich der staatlichen Regressansprüche im Betreuungswesen die Beibehaltung einer zehnjährigen Ausschlussfrist gefordert.Die Bundesratsdrucksachen finden Sie hier:
BFH ändert Rechtsprechung zum Verlustabzug durch Erben
- 12. März 2008 -
Nahezu 46 Jahre akzeptierte die Rechtsprechung, dass Verlustabzugsmöglichkeiten nach § 10d EStG, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten nicht ausnutzen könnte, auf den Erben übergingen und von ihm mit eigenen – positiven – Einkünften verrechnet werden konnten. Hiervon ist der Bundesfinanzhof in seiner erst heute veröffentlichten Entscheidung vom 17.12.2007 abgerückt. Wegen der besonderen Bedeutung der Rechtsprechungsänderung war der Große Senat angerufen worden. Er besteht aus dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs und je einem Richter der übrigen Senate. Aus rechtsstaatlichen Gründen erschien es geboten, die Unvererblichkeit des Verlustabzuges erst in solchen Erbfällen eintreten zu lassen, die nach dem 12.03.2008 eintreten, dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung.Zum Beschluss des BFH v. 17.12.2007 – GrS 2/04 gelangen Sie hier.
Öffentliche Anhörung zur Erbschaftsteuerreform
- 05. März 2008 -
Die öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform der Erbschaftsteuer brachte es erneut an den Tag: Die Meinungen zur Neuregelung der Erbschaftsteuer gehen nach wie vor sehr weit auseinander und reichen in der Bandbreite von der völligen Abschaffung nach österreichischem Vorbild bis zu einer deutlichen Ausweitung von derzeit ca. 4 Mrd. Euro auf ca. 10 Mrd. Euro.Die Hauptkritikpunkte sind:
Die Reform ist zu kompliziert, und zwar sowohl für den Steuerpflichtigen, als auch für die Finanzverwaltung. Die Steuergewerkschaft davon aus, dass bundesweit ca. 500 zusätzlichen Finanzbeamte notwendig sein werden, um die Regelungen im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung anzuwenden und zu überwachen.
Es fehlt eine Begrenzung der Besteuerungsgrundlage bei einer Unternehmensaufgabe durch Verkauf oder Insolvenz.
Die Behaltefrist von 15 Jahren ist zu lang. Eine Verkürzung auf 10 Jahre wurde allgemein befürwortet.
Die Lohnquoten-Regelung ist zu kompliziert, insbesondere für kleinere Unternehmen.
Die Gleichstellung der Verwandten mit fremden Dritten ist unangemessen. Sie erfolgt aber durch die Zusammenlegung der Steuerklassen II und III.
Zur aktuellen Pressemitteilung gelangen Sie hier.
Bundesrat fordert Änderungen am Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes
- 18. Februar 2008 -
In seiner Sitzung vom 15.02.2008 hat der Deutsche Bundesrat in einer umfangreichen Stellungnahme zur geplanten Erbschaftsteuerreform deutliche Änderungswünsche angebracht. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Punkte:Reduzierung der geplanten Behaltenspflicht für Unternehmen.
Nach dem Gesetzentwurf soll eine steuerliche Begünstigung von Unternehmensübergängen nur erfolgen, wenn sie mit einer langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen über 10 Jahre und der Fortführung des Betriebes über 15 Jahre einhergehen. Der Bundesrat fordert die Senkung auf äußerstenfalls 10 Jahre.
Abschaffung des sog. "Fallbeileffekts"
Der Verschonungsabschlag soll weg von der „alles oder nichts“ Regelung und anteilig auch dann gewährt werden, wenn zeitweise die erforderlichen Voraussetzungen nicht eingehalten sind. Anderenfalls würde bei einem Erben, der den vom Erblasser übernommenen Betrieb im 15. Jahr aufgeben muss, der Verschonungsabschlag vollständig entfallen und der Unternehmer damit erbschaftsteuerrechtlich einem Erben gleichgestellt, der den Betrieb bereits nach einem Jahr veräußert.
Verbesserung der Situation naher Verwandter
Hier kritisiert der Bundesrat, dass die vorgesehenen Regelungen die nahen Verwandten den fremden Dritten gleich stellen und fordert eine stärkere Differenzierung zwischen den Erwerbern der Steuerklassen II und III.
Zur Bundesratsdrucksache gelangen Sie hier.
Erste Lesung des Gesetzesentwurfs zur Erbschaftsteuerreform
- 15. Februar 2008 -
Heute beginnen mit der ersten Lesung die Beratungen im Deutschen Bundestag über den Gesetzentwurfs zur Erbschaftsteuerreform. Wann das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird, ist noch offen.Erste Entwürfe zu den Bewertungsverordnungen liegen vor
- 13. Februar 2008 -
Seit heute liegen die ersten Entwürfe des BMF für die Rechtsverordnungen zur Bewertung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Einheiten vor. Sie dienen der Ermittlung der Verkehrswerte im Zusammenhang mit der anstehenden Reform des Erbschaftsteuer. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Entwürfe:Diskussionsentwurf (Stand 02.08.2008) für eine Verordnung zur Durchführung von § 11 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes. Zum Entwurf gelangen Sie hier.
Diskussionsentwurf (Stand 02.08.2008) für eine Verordnung zur Durchführung von § 182 - 184 des Bewertungsgesetzes. Zum Entwurf gelangen Sie hier.
Diskussionsentwurf (Stand 02.08.2008) für eine Verordnung zur Durchführung von § 158 - 175 des Bewertungsgesetzes. Zum Entwurf gelangen Sie hier.
Neuer Präsident des Bundesgerichtshofs
- 31. Januar 2008 -
Gleichzeitig mit der Verabschiedung des bisherigen Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Günter Hirsch in den Ruhestand wurde als sein Nachfolger Prof. Dr. Klaus Tolksdorf in sein Amt eingeführt.Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bundeskabinett beschließt Reform des Erb- und Verjährungsrechts
- 30. Januar 2008 -
Zur Pressemitteilung des BMJ gelangen Sie hier.Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
Deutsch-Österreichisches DBA tritt außer Kraft
- 01. Januar 2008 -
Aufgrund Kündigung seitens der deutschen Vertragsseite ist das Deutsch-Österreichische Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern mit Wirkung vom heutigen Tage an außer Kraft getreten. Die Kündigung war eine Reaktion Deutschlands auf die österreichische Erbschaftsteuerreform. Zuvor hatte Österreich – im Unterschied zu Deutschland - die Konsequenzen aus der erkannten Verfassungswidrigkeit seiner Erbschaftbesteuerung dadurch gezogen, dass die österreichische Erbschaftsteuer mit Ablauf des 31.07.2008 abgeschafft wurde. Wegen der sich durch die unterschiedlichen Zeitpunkte ergebenden Regelungslücke beabsichtigt Deutschland, im Verhandlungswege die Anwendung des bisherigen Rechts für den Übergangszeitraum zu erreichen.