6. AGT-Fachtagung am 03.05.2018 in Frankfurt

AGT-Fachtagung:
 „Aktuelle Praxisprobleme der Testamentsvollstreckung“
Programm_Anmeldung_Frankfurt

Tagungsbericht (von RA Rott, Vorstandsvorsitzender der AGT e.V.)

IMG_1067aGemeinsam hießen die beiden Vorstände der AGT, Eberhard Rott und Norbert Schönleber, die über 80 Teilnehmer der mittlerweile bereits 6. Fachtagung im Sheraton Airport Hotel am Frankfurter Flughafen willkommen.

Sechs Vorträge in fünfeinhalb Stunden, das bedeutete viel Vorbereitungszeit für die Geschäftsstelle und natürlich auch für die Referentin und die Referenten. Entsprechend bedankten sich die Vorstände gleich zu Beginn sehr herzlich bei den Mitwirkenden.

IMG_1072aDie Fachtagung war bekanntlich vor sechs Jahren ins Leben gerufen worden, weil von Seiten der Testamentsvollstrecker das Bedürfnis für ein Forum gesehen wurde, in dem auch diskutiert werden kann und soll. Die so eingestimmten Teilnehmer machten von dieser Möglichkeit auch rege Gebrauch.

Die Testamentsvollstreckung hat sich zu einem eigenen spezialisierten Bereich des Erbrechts entwickelt. Das OLG Hamm sieht die Qualifikation eines von der AGT zertifizierten Testamentsvollstreckers im Bereich der Testamentsvollstreckung sogar als über der eines Fachanwaltes für Erbrecht stehend an. Grund genug, dass sich die AGT Vorstände Eberhard Rott und Norbert Schönleber gleich zu Beginn der Veranstaltung mit der aktuellen Rechtsprechung  beschäftigten. Die steigende Zahl von Entscheidungen zur Testamentsvollstreckung wurde als erfreulich angesehen, zeigt sie doch, dass die Testamentsvollstreckung als modernes Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung in immer mehr Nachlässen zu finden ist.

Und zugleich zeigt sie unqualifizierten Testamentsvollstreckern ihre Grenzen auf, wie in den besprochenen Entscheidungen deutlich wurde, die sich schwerpunktmäßig mit Gestaltungsfragen (Testamentsvollstreckung als Mittel zur Verhinderung von Erbschleicherei), Vergütungsthemen (wie muss die Vergütungsanordnung gestaltet sein, damit die Erben die Kosten bei den Einkünften aus VuV absetzen können), ordnungsgemäßer Verwaltung (Verhinderung von verbotenen teilunentgeltlichen Verfügungen) sowie Haftungsfragen (übersehene Vermächtnis­kürzungsmöglichkeit) beschäftigten.

IMG_1095aEs gehört zum Grundlagenwissen eines jeden Testamentsvollstreckers, zumindest sollte die Grundzüge der Bewertung von häufig vorkommenden Vermögensgegenständen kennen, um nicht in Haftungsfallen zu geraten. Von Herrn Dr. Dipl. Ing. Christian Wichartz erfuhren die Teilnehmer die Kriterien für die Bewertung von Fahrzeugen, angefangen von den Youngtimern über Oldtimer bis hin zu Spezialfahrzeugen einschließlich der Besonderheiten der Preisbildung auf diesem speziellen Markt.

IMG_1102aNach der Kaffeepause, die sehr rege zum Gedankenaustausch genutzt wurde, stand eine praktische Vorführung auf dem Programm. Jeder Testamentsvollstrecker kennt das Problem: Die Erblasserin soll bis zuletzt große Mengen an Bargeld in ihrer Wohnung verwahrt haben. Vielleicht ist sogar noch der kurz vor dem Tod liegende Zeitpunkt der Abhebung nachvollziehbar. Aber wo nur hat sie das viele Geld versteckt? Die Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin Claudia Nüchter stellte in einem Vortrag mit anschließendem Einsatz eines Geldspürhundes die Möglichkeiten dar, sich den tausendfach besseren Spürsinn des besten Freundes des Menschen als Testamentsvollstrecker zu Nutze zu machen. IMG_1109aBeim Zoll werden Hunde schon seit vielen Jahren zur Geldsuche eingesetzt. Es spricht einiges dafür, dass sich der Testamentsvollstrecker jedenfalls in entsprechenden Verdachtsfällen dieses Hilfsmittels zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ebenfalls bedienen muss.

IMG_1121aMit dem Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmidl wurde es dann wieder juristisch. Ausgangspunkt seiner Ausführungen: der Testamentsvollstrecker  soll sein Amt antreten, kennt aber weder die Person des Erblassers, noch die Zusammensetzung des Nachlasses. Welche Risiken hier bestehen, wie sie durch eine sachgerechte Erfüllung der Benachrichtigungspflichten seitens des Testamentsvollstreckers erfüllt werden können und wo die rechtlichen Grenzen zu ziehen sind, gab zu breiten Diskussionen Anlass.

IMG_1123bKein Testamentsvollstrecker darf sich mit einem bloß mäßigen Erfolg seiner Tätigkeit begnügen. Diese schon Jahrzehnte alte Feststellung des BGH gilt selbstverständlich noch heute und erst recht für die von der AGT zertifizierten Testamentsvollstrecker. Wie dabei mit schwierigen Immobilien umgegangen werden kann, wenn die gängigen Verwertungsmethoden nicht erfolgversprechend sind oder bereits versagt haben, zeigten der IMG_1134aImmobilienspezialist Dipl. Ing. Hakan Citak und der Auktionator Jürgen Matthias auf. Dabei wurde deutlich, dass nicht irgendwelche geheimnisvollen Tricks den Erfolg ausmachen, sondern harte und engagierte Arbeit und das schlichte Vermeiden von klassischen Fehlern.

Nach den Vorträgen fanden sich noch viele Teilnehmer auf der Empore zu einem Imbiss zusammen und nutzten die sich bietende Gelegenheit zu einem intensiven Gedankenaustausch untereinander und mit den Referenten.